Amtliche Publikationen

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

provisorische Wahlvorschläge

 

Nach Ablauf der ersten Frist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden liegen folgende provisorischen Wahlvorschläge vor:
-  Keine

Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Kirchenpflege erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, RA Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.                          

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Oberrieden
Präsident, Hans Kämpf

Oberrieden, 28. August 2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

 

 

Für die aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Oberrieden zurückgetretene Anna-Katharina Van den Broek-Schneiter ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens 21. 08.2024 an die Kirchenpflege Oberrieden, Alte Landstrasse 36a, 8942 Oberrieden einzureichen.

Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche, welches über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf einer ersten Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Kirchenpflege erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind im Sekretariat der Kirchgemeinde, Alte Landstrasse 36a, 8942 Oberrieden erhältlich. Das Sekretariat ist vom 13. bis 26. Juli geschlossen. Während dieser Zeit können Formulare bei Hans Kämpf telefonisch bestellt werden. Tel. 079 815 47 04

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, RA Dr. jur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Oberrieden
Präsident, Hans Kämpf

Oberrieden, 12. 07.2024                                                                                                                                      

publiziert am 12. Juli 2024

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2024

publiziert am 17. Mai 2024

Pfarrbestätigungswahlen 2024

publiziert am 5. Dezember 2023

publiziert am 16. November 2023

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023

publiziert am 7. Dezember 2023

Pfarrbestätigungswahlen 2024

publiziert am 29. September 2023

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 19. Juni 2023

publiziert am 27. Juni 2023

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2022

Publiziert am 9. Dezember 2022

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 20. Juni 2022

 

Publiziert am 28. Juni 2022

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2021


Publiziert am 14. Dezember 2021

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 21. Juni 2021


Publiziert am 21. Mai 2021

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 6. Dezember 2020


Publiziert am 3. November 2020

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 19. Oktober 2020


Publiziert am 15. September 2020

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2019


Publiziert am 5. November 2019

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2019


Publiziert am 21. Mai 2019

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 19. Dezember 2018


Publiziert am 17. November 2018

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 13. Juni 2018


Publiziert am 12. Mai 2018

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017


Publiziert am 4. November 2017

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2017


Publiziert am 13. Mai 2017

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2016


Publiziert am 3. November 2016

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Reformierte Kirchgemeinde Oberrieden
Alte Landstr. 36a
8942 Oberrieden
Tel044 720 49 63
E-Mailinfo@refkioberrieden.ch

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